Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B Partner (DE,A)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager Hamm, in der vom Hersteller gewählten Standardverpackung und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Neukunden / Vorkasse
Neukunden bitten wir um Zahlung per Vorkasse. Nach Meldung der Versandbereitschaft erhalten Sie die Rechnung für die bestellte Ware. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug, vor dem Versand der Ware zur Zahlung fällig.
- SEPA-Firmenlastschrift (für autorisierte Fachhandelspartner)
Sie erteilen uns ein ein SEPA-Firmenlastschriftmandat. Mit Ihrem unterzeichneten Mandat darf Rangecooker- Deutschland GmbH Abbuchungen von Ihrem Konto vornehmen.
Rangecooker-Deutschland GmbH wird den vollständigen Rechnungsbetrag, ohne Abzug, frühestens bei Meldung der Versandbereitschaft von Ihrem Konto abbuchen.
- Rechnung (für autorisierte Fachhandelspartner)
Bei Lieferung auf Rechnung, ist der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Zur Zahlung auf Rechnung bedarf es der Vereinbarung eines Kreditrahmens zwischen dem autorisierten Fachhandelspartner und Rangecooker-Deutschland GmbH, sowie dessen Absicherung durch eine Zahlungsgarantie einer Geschäftsbank, oder eines öffentlich-rechtlichen-, oder genossenschaftlich organisierten Kreditinstituts
- Sonderbestellungen
Für Ersatzteilbestellungen ausserhalb der Hersteller-Garantie, Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen ist der Rechnungsbetrag im Voraus zur Zahlung fällig.
Sie erhalten mit der Auftragsbestätigung eine Proforma-Rechnung für die zu bestellende Ware. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Rechnungsausgleich wird die Sonderbestellung weiter bearbeitet.
- Die Kaufpreis-Zahlung hat ausschließlich auf eines der nachfolgenden Konten zu erfolgen: Commerzbank Hamm Sparkasse Hamm
IBAN: DE55 410400180509020400 IBAN: DE16 4105 0095 0000 1876 74
SWIFT BIC: COBADEFFXXX Swift BIC: WELADED1HAM
Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Zahlungen mit Wechseln und Schecks sind ausgeschlossen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Er ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
§ 6 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns schriftlich angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Eine Lieferfrist verlängert sich:
- bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung
- beim Eintritt unvorgesehener Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Verzögerungen in der Produktion, Betriebsstörungen, Verzögerungen durch die Anlieferung wesentlicher Bauteile oder Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
- Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse, längstens jedoch auf sechs Monate nach Eintritt des Hindernisses. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen Fällen werden wir Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Käufer umgehend mitteilen.
- Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs. 2) genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
- Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Für Transportschäden haften wir, wenn uns, oder ein von uns beauftragtes Transportunternehmen nachweislich ein Verschulden trifft. Der Nachweis ist geführt, wenn der Schaden unverzüglich bei der Ablieferung dokumentiert und gemeldet, und eine diesbezügliche Bescheinigung des Transportunternehmens vorgelegt wird.
- Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 8 Verpackung und Versand
- Die Verpackung erfolgt in der vom Hersteller gewählten Standardverpackung, die dieser nach fach- und handelsüblichen Erfahrungswerten festgelegt hat.
- Ersatzverpackung, z.B. für eingelieferte Reparaturgeräte, oder Sonderverpackung werden zum Selbstkostenpreis abgerechnet.
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, erfolgen die Lieferungen sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ins Lager des Bestellers (des Fachhändlers).
- Für vom Besteller ausdrücklich gewünschte besondere Versand- und Verpackungsarten, behalten wir uns die Berechnung von entstehenden Mehrkosten vor.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Veränderung unserer Waren
Dem Besteller ist es untersagt, an den von der Rangecooker-Deutschland GmbH gelieferten Markenprodukten von AGA RANGEMASTER Veränderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, oder diese zu modifizieren, aus welchen Gründen auch immer. Rangecooker-Deutschland GmbH und AGA RANGEMASTER übernehmen keine Haftung für den Fall, dass der Besteller dieses Verbot missachtet. Der Besteller garantiert daher, die Rangecooker-Deutschland GmbH und AGA RANGEMASTER gegen alle zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Verletzung des genannten Verbots ergeben können freizustellen.
Dem Besteller ist insbesondere verboten, eine auf den Produkten oder ihrer Verpackung angebrachte Fabrikationsnummer zu entfernen oder zu verändern.
Bei Zuwiderhandlungen entfallen jegliche Gewährleistungsverpflichtungen.
§ 11 Ausfuhrbeschränkungen
Die von der Rangecooker-Deutschland GmbH gelieferten Markenprodukten von AGA RANGEMASTER dürfen unter keinen Umständen außerhalb Deutschlands oder Österreichs weiterverkauft werden.
Die von der Rangecooker-Deutschland GmbH gelieferten Markenprodukten von AGA RANGEMASTER entsprechen den in Deutschlands und Österreich geltenden Normen.
Bei Zuwiderhandlungen entfallen jegliche Gewährleistungsverpflichtungen.
§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, außerhalb von Deutschland oder Österreich sind ausgeschlossen,
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 12 Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt hinsichtlich seines Zustandekommens und in allen seinen Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist das am Sitz der Rangecooker Deutschland GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht. Rangecooker Deutschland GmbH behält sich vor, einen anderen als den oben genannten Gerichtsstand zu wählen.
§ 13 Teilnichtigkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
für Verkäufe in die Schweiz
§ 1 Geltungsbereich
- (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise, Nachweis der Verbringung, Zahlung
-
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager Hamm, in der vom Hersteller gewählten Standardverpackung; zzgl.:
- a. Kosten für den Transport in die Schweiz
- b. Kosten für die Ein- und Ausfuhrverzollung
- c. Kosten für Erstellung der Exportpapiere
- (2) Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind netto, ohne die gültige MwSt. aufgeführt. Es handelt sich bei Verbringung in die Schweiz um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
- (3) Der Nachweis der Verbringung in die Schweiz ist durch ein abgestempeltes Dokument vom zuständigen Zoll durch den Besteller zu erbringen. Den amtlichen Nachweis hat der Besteller unaufgefordert spätestens 10 Tage nach der Einfuhr an Rangecooker Deutschland GmbH zum Nachweis für das deutsche Finanzamt zu senden. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist nachträglich die in Deutschland gültige Mehrwertsteuer durch den Besteller zu bezahlen.
-
(4) Neukunden / Vorkasse
Neukunden bitten wir um Zahlung per Vorkasse. Nach Meldung der Versandbereitschaft erhalten Sie die Rechnung für die bestellte Ware. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug, vor dem Versand der Ware zur Zahlung fällig. -
(5) SEPA-Firmenlastschrift (für autorisierte Fachhandelspartner)
Sie erteilen uns ein SEPA-Firmenlastschriftmandat. Mit Ihrem unterzeichneten Mandat darf Rangecooker-Deutschland GmbH Abbuchungen von Ihrem Konto vornehmen. Rangecooker-Deutschland GmbH wird den vollständigen Rechnungsbetrag, ohne Abzug, frühestens bei Meldung der Versandbereitschaft von Ihrem Konto abbuchen. -
(6) Rechnung (für autorisierte Fachhandelspartner)
Bei Lieferung auf Rechnung ist der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zur Zahlung auf Rechnung bedarf es der Vereinbarung eines Kreditrahmens zwischen dem autorisierten Fachhandelspartner und Rangecooker-Deutschland GmbH, sowie dessen Absicherung durch eine Zahlungsgarantie einer Geschäftsbank oder eines öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlich organisierten Kreditinstituts. -
(7) Sonderbestellungen
Für Ersatzteilbestellungen außerhalb der Hersteller-Garantie, Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen ist der Rechnungsbetrag im Voraus zur Zahlung fällig. Sie erhalten mit der Auftragsbestätigung eine Proforma-Rechnung für die zu bestellende Ware. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Rechnungsausgleich wird die Sonderbestellung weiterbearbeitet. -
(8) Die Kaufpreis-Zahlung hat ausschließlich auf eines der nachfolgenden Konten zu erfolgen:
Commerzbank Hamm
IBAN: DE55 4104 0018 0509 0204 00
SWIFT BIC: COBADEFFXXX
Stadtsparkasse Hamm
IBAN: DE16 4105 0095 0000 1876 74
SWIFT BIC: WELADED1HAM
Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Zahlungen mit Wechseln und Schecks sind ausgeschlossen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- (9) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
-
(10) Währung + Kosten für Auslandsüberweisung
Zahlungen sind in Euro und für den Auftragnehmer (Rangecooker-Deutschland GmbH) kostenfrei zu leisten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Er ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
§ 6 Lieferzeit
- (1) Der Beginn der von uns schriftlich angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
-
(2) Eine Lieferfrist verlängert sich:
- a. bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung,
- b. beim Eintritt vorgesehener Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. Verzögerungen in der Produktion, Betriebsstörungen, Verzögerungen durch die Anlieferung wesentlicher Bauteile oder Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
- c. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse, längstens jedoch auf sechs Monate nach Eintritt des Hindernisses. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen Fällen werden wir Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Käufer umgehend mitteilen.
- (3) Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Absatz 2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
- (4) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- (5) Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
- (6) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- (7) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- (8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Versand und Verpackung
- (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ist der Versand, einschließlich aller Leistungen für die Verzollung, Import/Export, vom Besteller aus der Schweiz zu organisieren und zu seinen Lasten abzuwickeln.
- (2) Die Verpackung erfolgt in der vom Hersteller gewählten Standardverpackung, die dieser nach fach- und handelsüblichen Erfahrungswerten festgelegt hat.
- (3) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, erfolgen die Lieferungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ins Lager des Bestellers.
- (4) Für vom Besteller ausdrücklich gewünschte besondere Versand- und Verpackungsarten behalten wir uns die Berechnung von entstehenden Mehrkosten vor.
§ 8 Gefahrübergang bei Versendung
- (1) Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- (2) Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
- (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
- (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- (2) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- (3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- (4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- (5) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die Markenprodukte von AGA RANGEMASTER nicht von zugelassenen Fachunternehmen (zum Beispiel Elektro-Meisterbetrieb, Hausgerätetechnik-Meisterbetrieb, Gasinstallateur-Meisterbetrieb) installiert und in Betrieb genommen werden.
- (6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.
- (7) Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- (8) Der Garantiezeitraum beträgt 2 Jahre.
§ 11 Veränderung unserer Waren
Dem Besteller ist es untersagt, an den von der Rangecooker-Deutschland GmbH gelieferten Markenprodukten Veränderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die notwendig sind, um diese Produkte mit den technischen Normen oder Sicherheitsvorschriften, die in dem Mitgliedsstaat gelten, in dem sie in Betrieb genommen werden, in Übereinstimmung zu bringen. Dem Fachhandelspartner ist insbesondere verboten, eine auf den Produkten oder ihrer Verpackung angebrachte Fabrikationsnummer zu entfernen oder zu verändern.
Bei Zuwiderhandlungen entfallen jegliche Verpflichtungen zu § 10 (3).
§ 12 Einfuhrbeschränkungen
Die für die Einfuhr in die Schweiz durch die SVGW SSIGE zertifizierten Markenprodukte von AGA RANGEMASTER sind in dem beigefügten Dokument „SVGW-Zert 13-038-1 Certificate 23 f APRIL 2023“ aufgeführt.
§ 13 Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt hinsichtlich seines Zustandekommens und in allen seinen Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist das am Sitz der Rangecooker Deutschland GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht. Rangecooker Deutschland GmbH behält sich vor, einen anderen als den oben genannten Gerichtsstand zu wählen.
§ 14 Teilnichtigkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Unternehmensangaben
Rangecooker-Deutschland GmbH
Otto-Krafft-Platz 24
D-59065 Hamm
HRB 9986
E-Mail: verkauf-b2b@rangecooker-deutschland.de
Web: www.Rangecooker-Deutschland.de
Telefon: +49 (0) 2381-339 20 60
Commerzbank Hamm
IBAN: DE55 4104 0018 0509 0204 00
SWIFT BIC: COBADEFFXXX
Stadtsparkasse Hamm
IBAN: DE16 4105 0095 0000 1876 74
SWIFT BIC: WELADED1HAM
Allgemeine Geschäftsbedingungen Endkunden
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
- (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Rangecooker Deutschland GmbH) über die Internetseite rangecooker-deutschland.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
- (2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
- (2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.Nach Aufrufen der Seite „zur Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion
„zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsabschluss führt.
- (3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Die automatische Bestellbestätigung nach Einkauf gilt nicht als Bestätigung.
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout),
Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie
entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor.
Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt
- (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
- (5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der
E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Individuell gestaltete Waren
- (1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
- (2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
- (3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen
- (1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
- (2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
- (3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
- (4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
- (1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.
Zahlung per SOFORT / Sofortüberweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Sofort / Sofortüberweisung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH (Theresienhöhe 12, 80339 München, Deutschland; „SOFORT“). Die Sofort GmbH ist ein Unternehmen der Klarna Group (Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden). Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsart per SOFORT ist, dass Sie über ein hierfür freigeschaltetes Online-Banking-Konto verfügen. Beim Zahlungsvorgang im Rahmen der Bestellung müssen Sie sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Die Belastung Ihres Bankkontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung. Nähere Informationen zu SOFORT finden Sie unter https://www.klarna.com/sofort/ .
Ebenso erfolgen teilweise Zahlungen über den Zahlungsdienstleiter Pay One, nähere Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter: https://www.payone.com/DE-de/agb
- (3) SEPA-Lastschrift
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA- Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen.
- (4) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout und PayOne"
Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
Ebenso erfolgen teilweise Zahlungen über den Zahlungsdienstleiter Pay One, nähere Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter: https://www.payone.com/DE-de/agb.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
- (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
- (2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
- Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Gewährleistung
- (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
- (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
- (3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
- (4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- - für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- - soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- - bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- - bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
- (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
- (3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Kundeninformationen
Identität des Verkäufers
Rangecooker-Deutschland GmbH Otto-Kraft-Platz 24
59065 Hamm
Telefon: 02381 - 33 92 060
E-Mail: info@rangecooker-deutschland.de
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
- Vertragssprache ist deutsch.
- Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
- Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
Verhaltenskodizes
- Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter:
https://www.haendlerbund.de/ de/downloads/kaeufersiegel/ kaeufersiegelzertifizierungskriterien.pdf .
Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
- Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
- Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie
z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
- Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU- Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
- Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
- Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
Lieferbedingungen
- Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
- Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Kündigung
- Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.haendlerbund.de/ de/leistungen/ rechtssicherheit/agb-service .
letzte Aktualisierung: 05.07.2024