Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B Partner
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
§ 1. Kundeninformationen, grundlegende Bestimmungen
1. Identität des Anbieters
Rangecooker Deutschland GmbH
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Hamm
Deutschland
Telefon: 02381 - 3392060
E-Mail: shop@rangecooker-deutschland.de
Website: www.rangecooker-deutschland.de
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter über unsere Website schließen, sofern wir bei Vertragsschluss auf die AGB hinweisen, Ihnen die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschaffen und Sie der Geltung zustimmen, auch konkludent durch Abschluss des Vertrags, soweit keine Formvorschrift entgegensteht. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen, ein bloßes Schweigen oder die Auftragsbestätigung ohne vorherige Einbeziehung genügt nicht.
3. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 2. Zustandekommen des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Reparaturleistungen. Die wesentlichen Merkmale der Waren und/oder Reparaturleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsdarstellung. Die Darstellungen im Online‑Shop sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Sie können ein verbindliches Vertragsangebot telefonisch, per E‑Mail, per Fax, per Post oder über das Online‑Warenkorbsystem abgeben.
- Im Online‑Warenkorbsystem können die zum Erwerb vorgesehenen Waren und oder Reparaturleistungen dem Warenkorb hinzugefügt, der „Warenkorb“ über die entsprechende Schaltfläche aufgerufen und die dort enthaltenen Angaben jederzeit geändert werden. Nach Auswahl der Schaltfläche „Kasse“ oder „Weiter zur Bestellung“ und Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen wird eine Bestellübersicht angezeigt. Vor Absenden der Bestellung stehen Ihnen angemessene technische Mittel zur Fehlererkennung und Berichtigung zur Verfügung, insbesondere die Korrektur über die Bestellübersicht sowie über die Zurück‑Funktion des Browsers. Mit Betätigung der Schaltfläche, die eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet ist, geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Zugang Ihrer Bestellung wird Ihnen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt, diese Eingangsbestätigung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
- Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgt bei telefonischer Bestellung sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform, insbesondere per E‑Mail, mit der die Ausführung der Bestellung beziehungsweise die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Reparaturleistung bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Geht innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung zu, sind Sie an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.
- Auf Ihre Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot in Textform, an dieses halten wir uns fünf Tage gebunden, soweit im Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist. Die Annahme des individuellen Angebots erfolgt durch Ihre Bestätigung in Textform.
- Die Abwicklung der Bestellung sowie die Übermittlung der vertragsrelevanten Informationen erfolgen per E‑Mail, teilweise automatisiert. Sie haben sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E‑Mail‑Adresse zutreffend ist und der Empfang technisch möglich ist. Wir stellen Ihnen vor Abgabe Ihrer Bestellung die nach Artikel 246c EGBGB und Artikel 246a EGBGB erforderlichen Informationen klar und verständlich zur Verfügung, einschließlich der Angaben zu wesentlichen Merkmalen, Identität, Kontaktdaten, Gesamtpreis, Kosten und Leistungsbedingungen.
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie Kalkulationen und Zeichnungen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Kommt kein Vertrag zustande, sind die Unterlagen auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 3. Leistungserbringung bei Reparaturen
- Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichneten Arbeiten und stellen einen werkvertraglich geschuldeten Erfolg her, wobei wir uns zur Erfüllung geeigneter Dritter bedienen können, ohne dass hierdurch unsere Verantwortlichkeit gegenüber Ihnen eingeschränkt wird.
- Sie wirken in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der Reparatur erforderlichen und zumutbaren Umfang mit. Insbesondere beschreiben Sie den festgestellten Defekt nach bestem Wissen hinreichend konkret und stellen das zu reparierende Gerät in dem vereinbarten Zustand zur Verfügung. Eine Erweiterung des Reparaturumfangs erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Abstimmung mit Ihnen.
- Erfolgt die Übersendung des defekten Geräts nach vorheriger Abstimmung, tragen Sie die hierfür anfallenden unmittelbaren Versandkosten, sofern und soweit dies im Einzelfall transparent mitgeteilt wurde. Notwendige Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und werden Ihnen nicht pauschal in Rechnung gestellt.
- Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch, steht uns die gesetzliche Vergütung zu, soweit wir infolge der Kündigung an der Ausführung verhindert sind, abzüglich dessen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Zur vereinfachten Abrechnung können wir eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass unsere ersparten Aufwendungen höher sind oder uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 4. Leistungserbringung bei Montageleistungen
- Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Montagearbeiten als funktions- und betriebstaugliches Werk, wobei die Beschaffenheit nach der vertraglichen Vereinbarung sowie einschlägigen technischen Regelwerken auszulegen ist.
- Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Sind keine Termine bestimmt, beginnt die Ausführung alsbald und ist in angemessener Zeit zügig fortzuführen und abzuschließen.
- Der Besteller hat rechtzeitig die Voraussetzungen für die Ausführung zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere der begehbare und angemessen gefahrenfreie Zugang zu den Montageflächen, die Bereitstellung erforderlicher Versorgungsanschlüsse wie Elektrizität und gegebenenfalls Wasser sowie weitere im Einzelfall vereinbarte Mitwirkungen. Kommt der Besteller seiner Mitwirkung nach fruchtloser angemessener Fristsetzung nicht nach, sind wir berechtigt, den betroffenen Vertragsteil gemäß § 643 BGB zu kündigen und Ansprüche nach § 642 BGB geltend zu machen. Soweit zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung vertraglich vereinbarte Dokumentationen oder Nachweise gehören, werden diese übergeben. Ob und in welchem Umfang Nachweise geschuldet sind, bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung und einschlägigen technischen Regelwerken.
- Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 Satz 1 BGB Gebrauch, steht uns die gesetzliche Vergütung nach § 648 Satz 2 BGB zu. Zur vereinfachten Abrechnung können wir eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5. Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten
- Unsere Preise für die Lieferländler Deutschland und Österreich werden als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise gekennzeichnet sind, in denen die Umsatzsteuer gesondert hinzugefügt wird. Das gilt auch nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung eines Geschäftskundenkontos im eingeloggten Bereich und für den dargestellten Rabatt.
- Unsere Preise für das Lieferland Schweiz werden als Nettopreise ausgewiesen.
- Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert ausgewiesen, sofern keine versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Die Informationen zu Art und Höhe dieser Kosten werden klar und verständlich in unmittelbarer Nähe zur Ware und vor Abgabe der Vertragserklärung zur Verfügung gestellt, wobei bei variablen Kosten abstrakte Angaben zulässig sind. Nähere Einzelheiten zu den Versandkosten, insbesondere zur Zuordnung nach Produktgruppen, Lieferland und Lieferadresse, ergeben sich aus der auf unserer Internetpräsenz abrufbaren und laufend aktualisierten Versandkostenübersicht sowie aus dem jeweiligen Angebot.
- Für schwer zugängliche Lieferadressen, insbesondere Inseln, kann ein in der Versandkostenübersicht ausgewiesener angemessener Insel- oder Regionalzuschlag anfallen, über dessen Möglichkeit und Berechnungsgrundlage vor Abgabe der Bestellung informiert wird. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche, von uns nicht veranlasste Kosten wie Zölle, Einfuhrabgaben oder Geldübermittlungsentgelte anfallen, die von Ihnen zu tragen sind, sofern hierüber vor Abgabe der Vertragserklärung in transparenter Form hingewiesen wurde.
- Soweit Ihnen für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels Kosten entstehen, die über die bloße Nutzung hinausgehen, wird hierauf vor Abgabe der Vertragserklärung hingewiesen. Entgelte für bestimmte Zahlungsmittel werden nur erhoben, wenn eine zumutbare unentgeltliche Zahlungsalternative besteht und die Entgelte die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten, andernfalls sind entsprechende Vereinbarungen unwirksam.
- Ein Anspruch auf Erstattung von Fracht-, Liefer-, Versand- und sonstigen Kosten besteht nur, wenn hierüber vor Vertragsschluss nach Maßgabe der Informationspflichten ordnungsgemäß informiert wurde und etwaige zusätzliche Zahlungen ausdrücklich vereinbart sind.
- Für Bestellungen mit Lieferland „Schweiz“ gelten die im Online‑Shop nach Auswahl „Schweiz“ ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der dort ausgewiesenen Versandkosten nach unserer Versandkostenübersicht. Die ausgewiesenen Versandpreise umfassen Transport und reguläre Verzollung bis zum von Ihnen benannten Lager, weitere in der Schweiz anfallende Steuern und öffentliche Abgaben tragen Sie als Importeur, die Abrechnung erfolgt in der Regel in CHF durch den ausliefernden Spediteur oder über Ihr Schweizer Zollkonto.
- Die im Shop oder im jeweiligen Angebot angegebenen Zahlungsmittel werden klar benannt und sind für Sie vor Abgabe der Bestellung ersichtlich, im Übrigen steht die Zahlung derzeit ausschließlich per Vorkasse durch Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung bezeichnete Konto zur Verfügung. Soweit nicht eine abweichende Zahlungsfrist ausdrücklich in der gewählten Zahlungsart oder in der Rechnung genannt ist, wird der Kaufpreis mit Rechnungsstellung fällig, die Auslegung „sofort mit Zugang der Rechnung“ wird durch die Fälligkeitsabrede eindeutig klargestellt. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Abweichende Fälligkeitsabreden, etwa Zahlungsziele oder Ziel‑ und Valutaklauseln, werden ausdrücklich vereinbart und sind im Zweifel nach den Regeln der §§ 187 bis 193 BGB auszulegen.
- Wir können insbesondere bei Erstbestellungen, Bestellungen mit höherem Auftragswert oder individuell konfigurierten Produkten eine angemessene Anzahlung verlangen, deren Höhe und Fälligkeit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt werden, die Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung zur Produktion oder Beschaffung freigegeben und die Anzahlung auf den Gesamtpreis angerechnet, der Restbetrag ist spätestens vor Auslieferung fällig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er im Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich vereinbart ist, die rechtzeitige Vornahme der vereinbarten Leistungshandlung innerhalb der Skontofrist ist maßgeblich.
§ 6. Lieferbedingungen, Versand und Verpackung
- Lieferungen erfolgen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der Ausschluss von Verbraucherlieferungen stellt klar, dass die Vorschriften der §§ 474 ff. BGB nicht eingreifen, insbesondere der abweichende Gefahrübergang nach § 475 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an das vom Käufer benannte Lager oder die Warenannahme. Eine Versendung an Privatanschriften ist ausgeschlossen.
- Die voraussichtliche Lieferfrist wird im Angebot ausgewiesen, verbindliche Liefertermine und Lieferfristen bedürfen der Bestätigung in Textform, Leistungszeit richtet sich ohne abweichende Bestimmung nach § 271, die Übergabe ist als Hauptpflicht aus § 433 zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen auf die Anzeige der Versandbereitschaft, die tatsächliche Auslieferung erfolgt nach Maßgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die Versendung ist regelmäßig Nebenpflicht und kann Vorleistungselemente enthalten, weshalb bei fehlender Zahlung kein Versand geschuldet ist.
- Bei nach Vertragsschluss eintretender Nichtverfügbarkeit trotz rechtzeitigem Deckungsgeschäft wird der Käufer unverzüglich informiert, im Fall des Rücktritts werden empfangene Leistungen zurückgewährt, die Rückabwicklung erfolgt nach den allgemeinen Regeln über die Leistungsstörungen und Rückgewähr, einschließlich § 346 BGB, wobei im Unternehmergeschäft keine Sonderregel des § 475 Abs. 6 greift.
- Der Versand erfolgt in der vom Hersteller gewählten Standardverpackung, die dieser nach fach- und handelsüblichen Erfahrungswerten festgelegt hat. Vom Käufer ausdrücklich gewünschte Verpackungs- oder Versandarten werden gesondert berechnet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Auswahl von Beförderungsart, Zeitpunkt und Beförderer obliegt dem Verkäufer, er haftet insoweit nur bei Auswahlverschulden, der Frachtführer ist nicht Erfüllungsgehilfe.
- Es gilt der Gefahrübergang des Versendungskaufs nach § 447 Abs. 1, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Käufer über, der Verkäufer bleibt zur Übergabe verpflichtet, ab Gefahrübergang bestehen Ansprüche des Käufers gegen den Beförderer nach HGB, der Käufer trägt trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis, es sei denn, abweichende Vereinbarung oder Verbrauchsgüterkauf läge vor, was hier ausgeschlossen ist. Auf Wunsch wird eine Transportversicherung abgeschlossen, die Kosten der Transportversicherung trägt der Käufer, ein Ersatzanspruch gegen den Verkäufer kommt nur in Betracht, wenn dieser eine ersatzweise Leistung erlangt, etwa aus eigener Versicherung, dann nach § 285 BGB, ansonsten sind Ansprüche gegen den Beförderer zu verfolgen.
- Teillieferungen sind zulässig, sofern sie Ihnen zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen. Für bereits gelieferte Teile können wir gesondert abrechnen, ohne dass hierdurch das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB beeinträchtigt wird.
- Für Produkte der Marke AGA RANGEMASTER gelten länderspezifische Bezugs- und Servicekonditionen. Diese, einschließlich etwaiger Zuschläge und Servicebeschränkungen, werden vor Vertragsschluss klar und verständlich mitgeteilt und sind den jeweiligen Angebotsangaben zu entnehmen. Lieferungen an Lieferadressen in der Schweiz erfolgen ausschließlich zu den für das Lieferland Schweiz vorgesehenen Konditionen und Versandbedingungen. Ist die Ware ganz oder teilweise für die Schweiz bestimmt, sind Sie verpflichtet das Lieferland Schweiz im Bestellprozess anzugeben oder uns vor Vertragsschluss hierüber schriftlich zu informieren. Etwaige kostenerhebliche Besonderheiten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
- Werden AGA RANGEMASTER Produkte zu Konditionen für das Vertriebsgebiet Deutschland oder Österreich bestellt und ohne unsere vorherige Zustimmung in die Schweiz verbracht oder dort weiterveräußert, erbringen wir Nacherfüllungs- oder Serviceleistungen vor Ort in der Schweiz nicht. Die Nacherfüllung erfolgt in diesen Fällen an unserem Sitz oder an einem von uns benannten Servicepunkt in Deutschland oder Österreich. Sie sind verpflichtet, die betroffene Ware auf eigene Kosten dorthin zu verbringen und nach erfolgter Nacherfüllung wieder abzuholen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
- Diese Regelungen berücksichtigen, dass für technische Serviceleistungen in der Schweiz arbeits-, aufenthalts- und sozialrechtliche Vorgaben sowie spezifische Kostenstrukturen gelten, die bei Aufträgen ohne Schweizer Konditionen nicht zugrunde gelegt werden. Zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche und unabdingbare gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
- Unberührt bleiben die Bestimmungen zu Preisen und Versandkosten für Lieferungen in die Schweiz sowie Angaben zu erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung. Kosten werden nur erhoben, soweit hierüber vor Vertragsschluss transparent informiert wurde und eine entsprechende Vereinbarung besteht.
§ 7. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Unternehmerregress
- Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte ist die ordnungsgemäße Untersuchung und Rüge gemäß §§ 377, 381 HGB durch Sie, das heißt die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt und Ansprüche aus § 437 BGB sind ausgeschlossen, ausgenommen bei arglistigem Verschweigen des Mangels.
- Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich unsere vertraglich einbezogenen Angaben sowie die in das Vertragsverhältnis einbezogene Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige öffentliche Äußerungen oder Werbung, die nicht Vertragsinhalt wurden, wobei die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB eine eindeutige vertragliche Festlegung erfordert.
- Bei Vorliegen eines Mangels stehen Ihnen die Rechte aus § 437 BGB zu. Primär besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Nachbesserung verlangt eine vollständige und fachgerechte Beseitigung des Mangels, die Nachlieferung die unentgeltliche Lieferung einer mangelfreien, gleichartigen und gleichwertigen Sache. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt grundsätzlich bei Ihnen, der Verkäufer kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 439 Abs. 4 BGB auf die andere Art ausweichen. Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz statt der Leistung setzen grundsätzlich eine erfolglose angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus, es sei denn, die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, verweigert oder unzumutbar im Sinne von § 440 BGB.
- Eine Nachbesserung gilt im Regelfall nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus Art der Sache, Art des Mangels oder weiteren Umständen eine abweichende Beurteilung ergibt. Unzumutbarkeit kann insbesondere bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses oder bei erheblicher Verzögerung gegeben sein. Im Fall fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung können Sie Minderung oder Rücktritt erklären. Im Rahmen der Nacherfüllung sind erhöhte Kosten, die allein dadurch entstehen, dass die Ware nach Vertragsschluss an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort oder Ihre Niederlassung verbracht wurde, nicht zu tragen, sofern diese Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt. Zwingende Rückgriffsansprüche in der Lieferkette nach §§ 445a, 478 BGB bleiben bestehen, wobei im Rückgriff die Fristsetzung entbehrlich sein kann und § 377 HGB auf jeder Stufe der Lieferkette zu beachten ist. Der Rückgriff setzt voraus, dass der Mangel bereits beim Gefahrübergang auf den Verkäufer vorlag, und eröffnet dem Verkäufer Ersatz der Aufwendungen für Nacherfüllung. Die Nichtbeachtung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kann den Rückgriff ausschließen. Eine eigenmächtige Mangelbeseitigung ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen kann zum Verlust der Rechte aus § 437 führen, da dem Verkäufer das Recht zur zweiten Andienung zusteht. Ausnahmen kommen bei Notmaßnahmen nach § 281 Abs. 2 Alt. 2 BGB in Betracht.
- Mängelrechte richten sich nach § 437 BGB. Bei nur unerheblichen Pflichtverletzungen sind Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausgeschlossen, die Rechte auf Nacherfüllung und Minderung bleiben bestehen. Kein Sachmangel liegt vor, soweit Abweichungen ausschließlich auf natürlicher Abnutzung oder nach Gefahrübergang auf Umständen in Ihrer Sphäre beruhen, insbesondere unsachgemäße oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, nicht fachgerechte Montage, Installation oder Inbetriebnahme oder atypische äußere Einflüsse. Werden Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen ohne unsere Zustimmung unsachgemäß vorgenommen, entfallen Mängelansprüche insoweit, als der Mangel hierauf beruht oder sich hierdurch erhöht.
- Wir tragen die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits‑ und Materialkosten. Erhöhte Aufwendungen wegen Verbringung an einen anderen Ort tragen wir nicht, soweit die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Gesetzliche Vorschussrechte und Rücknahmepflichten bleiben unberührt. Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen entfallen nicht deshalb, weil Nacherfüllung außerhalb Deutschlands und Österreichs zu erbringen ist. Ein Ersatz von Mehrkosten ist ausgeschlossen, soweit diese ausschließlich darauf beruhen, dass die Nacherfüllung im Ausland zu leisten ist und die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht. Zwingende Rückgriffsregelungen bleiben unberührt.
- Ihre Rückgriffsansprüche gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB bleiben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unberührt. Vor Mitteilung eines Mangels an uns sind zum Nachteil des Rückgriffsgläubigers abweichende Vereinbarungen unwirksam, es sei denn, es ist ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart. Weitergehende, freiwillig gewährte Rechte gegenüber Ihren Abnehmern begründen keinen darüber hinausgehenden Regress.
§ 8. Haftung
- Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, wobei Einschränkungen dieser Haftung den Grenzen der §§ 307, 309 Nr.7 BGB unterliegen.
- Die Haftung ist unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardiinalpflichten) haften wir auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, wobei wesentliche Vertragspflichten solche Pflichten sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen
- Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden und Folgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall und sonstigen Vermögensschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden waren bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar und beruhen auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne der vorstehenden Regelung.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, ohne eine Haftungsfreizeichnung für grobes Verschulden oder für Körperschäden zu begründen.
- Soweit wir nach § 7 zum Schadensersatz verpflichtet sind, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend, ohne dass hierdurch die gesetzliche Beweislast zu Ihrem Nachteil geändert wird.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt, insbesondere die Unabdingbarkeit der Vorsatzhaftung nach § 276 Abs.3 BGB sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur hinsichtlich Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor, die Übereignung erfolgt aufschiebend bedingt, § 449 Abs. 1 BGB, §§ 929, 158 Abs. 1 BGB, ein Herausverlangen vor Rücktritt ist ausgeschlossen, § 449 Abs. 2 BGB.
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, ausgenommen Forderungen verbundener Unternehmen, § 449 Abs.3 BGB. Vor Eigentumsübergang sind Verpfändung, Sicherungsübereignung und sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware unzulässig. Sie sind zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt. Die aus der Weiterveräußerung gegen Ihren Abnehmer entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferung an uns ab, wir nehmen die Abtretung an, § 398 BGB. Sie bleiben zur Einziehung ermächtigt, wir können die Einziehungsermächtigung bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung widerrufen. Abtretungsverbote im Verhältnis zu Ihrem Abnehmer bleiben zu beachten, § 399 BGB.
- Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Materialien, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Übersteigt der realisierbare Wert der bestellten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen frei.
- Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder Rechte geltend machen, und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.
- Bis zum Eigentumsübergang behandeln Sie die Vorbehaltsware pfleglich und versichern sie auf eigene Kosten in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken zum Neuwert. Etwaige Versicherungsansprüche treten Sie in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen haben Sie den Abschluss und den Bestand der Versicherung nachzuweisen.
§ 10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.
- Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.